ZAV Draber GmbH
Camburger Straße 3
99091 Erfurt
Handelsregister: HRB 113681
Registergericht: Erfurt/ Jena
Vertreten durch: Jens-Heiko Draber
USt.-ID: DE243015091
Telefon: +49 (0) 361-373 2372
Fax: +49 (0) 361-373 2382
E-Mail: zavdraber@t-online.de
Geschäftsführer:
Jens-Heiko Draber
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pensionsbetrieb ZAV Draber GmbH
1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern (nachfolgend Zimmer genannt) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Pensionsbetriebes der ZAV Draber GmbH Camburgerstrasse 3 in 99091 Erfurt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte, schriftlich festgehaltene Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast im Pensionsbetrieb und auf der Homepage der Pension im Internet einsehbar. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck abgestellt und der Schlüssel ausgehändigt werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es auch vor 14.00 Uhr bezogen werden. Die Anreise vor 12.00 Uhr und nach 18.00 Uhr muß in jedem Fall rechtzeitig vor Anreise mit dem Pensionsbetrieb abgesprochen werden. Das Zimmer steht dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Erfolgt eine Übergabe aus Gründen, die der Pensionsbetrieb nicht zu verantworten hat, nach 10.00 Uhr, werden 50% des Zimmerpreises, nach 18,00 Uhr 100 % berechnet. Weitergehender, aus der Nichträumung resultierender Schaden kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B. wenn dadurch die Neubelegung des Zimmers verhindert wird)
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind grundsätzlich untersagt und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pensionsbetriebes.
1.4 Die Zimmer dienen ausschließlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für eine Beherbergung auf bestimmte Zeit. Ist kein Enddatum/ Abreisedatum vereinbart, dann maximal für die Dauer von einem Monat.
1.5 Der Gast/Besteller erwirbt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmter Zimmer. Die Verteilung der Zimmer erfolgt durch den Geschäftsführer.
1.6. Bei Mitnahme von Haustieren sind im Vorfeld und bei Buchung Informationen abzugeben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer vom Gast/ Besteller telefonisch oder schriftlich reserviert und vom Pensionsbetrieb bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht mehr möglich ist.
2.2 Vertragspartner sind Vermieter und Gast. Handelt der Besteller im Auftrag oder für ihn angemeldete Gäste, so hat der Betsteller für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertag einzustehen. Dies gilt auch für sämtliche Schäden, welche evtl. durch den Gast grobfahrlässig entstehen. Der Besteller tritt in diesem Fall als Drittschuldner auf.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Gast/ Besteller ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Buchungen am Tag der Anreise, in bar zu zahlen. Eine Rechnungslegung und Überweisung muß gesondert abgesprochen werden und dessen Einverständnis obliegt der Pensionsleitung. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Der Pensionsbetrieb ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Pensionsbetrieb den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall durch Vermietung bleibt dem Pensionsbetrieb vorbehalten. Der Pensionsbetrieb kann das Zimmer unter Aufsicht räumen, sofern die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig und einseitig vom Gast verlängert wurde.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreisetermin 6 Monate und erhöht sich der vom Pensionsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Der Gast/Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Es gilt immer die aktuelle Mwst. Steigt diese Steuer, steigt auch der Übernachtungspreis.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
4.1 Der Gast/ Besteller kann grundsätzlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Sollte ein Monatspreis vereinbart sein, so kann nur monatlich gekündigt werden.
Der Pensionsbetrieb hat Anspruch auf entsprechende Entschädigung. Eine Stornierung kann telefonisch erfolgen. Zur Sicherung von Interessen beider Parteien ist die schriftliche Stornierung zu favorisieren.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Tage vor dem Anreisetag möglich.
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird eine Gebühr in Höhe des vollen Preises pro Übernachtung bis zur Stornierung des Zimmers, höchstens für den Zeitraum der Reservierung erhoben.
Bei Beherbergung von gewerblichen Gästen hat der Gast/ Besteller ohne vereinbarten, festgelegten und verbindlichen Enddatum/ Abreisetag hat der Gast/Besteller 4 Tage vor Beendigung der Beherbergung selbst zu kündigen. Zur Sicherung von Interessen beider Parteien ist die schriftliche Kündigung zu favorisieren. Kündigt der Gast/ Besteller nicht, so gilt das Beherbergunsverhältnbis als fortlaufend und wird entsprechend behandelt und abgerechnet.
4.2 Rücktritt des Pensionsbetriebes
Der Pensionsbetrieb ist berechtigt, aus wichtigem Grund ( z.B. höhere Gewalt, oder andere vom Pensionsbetrieb zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen) vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde.
4.3 Der Pensionsbetrieb hat den Gast/Besteller von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich auf dem mit dem Kunden praktizieren Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
5. Haftung / Mängelanzeige
5.1 Der Gast/ Besteller haftet gegenüber dem Pensionsbetrieb für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
5.2 Der Pensionsbetrieb haftet gegenüber dem Gast/Besteller nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Pensionsbetrieb bemüht sich in diesem Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
5.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Zimmertressore.
5.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Pensionsbetriebes auftreten, wird der Pensionsbetrieb bei Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5.5 Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Pensionsbetriebes. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5.6 Der Pensionsbetrieb haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände nach der Zimmerübergabe bei Abreise. Der Pensionsbetrieb hält zurückgelassene Gegenstände für 14 Tage bereit, danach werden sie entsorgt. Die gewünschte Zustellung der Gegenstände geht zu Lasten den Gastes.
6. Schlussbestimmungen
Der Gast/ Besteller hat mit Bestellung und Nutzung die AGB und die Hausordnung zur Kenntnis genommen und erkennt diese im vollen Umfang an.
6.1 Gerichtsstand ist Erfurt.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt das, was nachvollziehbar vereinbart worden wäre. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfurt, den 01.03.2022
Geschäftsführer
Jens-Heiko Draber
Hausordnung
Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme:
Wir bitten Sie, ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte keine Schuhe im Flur stehen lassen. Für Lebensmittel finden Sie in der Küche geeignete Möglichkeiten.
Aus Sicherheitsaspekten sind sämtliche Ausgangstüren des Objektes immer verschlossen zu halten.
In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen elektrische Rasierapparate bzw. Laptop zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten usw. Das kochen und lagern von Lebensmitteln in den Zimmern ist strengstens verboten.
In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Gastes und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an pensionsfremde Personen übergeben werden. Wir haben im Objekt eine preisintensive Schließanlage. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Kosten hierfür an den verursachenden Gast weitergereicht.
Das Halten und Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Aufenthaltsräume, Küche, Speiseraum und so weiter sind nach Benutzung bitte unverzüglich zu reinigen. Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich, damit alle Mieter jeder Zeit die Aufenthaltsräume in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden! Die zur Verfügung gestellten Abfalleimer sind unteranderem auch vom Gast zu entleeren, da nicht ständig eine Reinigungskraft vor Ort ist und unangenehme Gerüche vermieden werden sollten. Bitte betreiben Sie Mülltrennung. Unsere Umwelt hat es nötig.
Die Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf nasse Kleidung über den Heizkörpern oder anderen Wohnmöbeln getrocknet werden. Die Waschmaschine und den Trockner kann der Gast kostenlos nutzen.
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verloren gegangene Schlüssel wird eine Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
Die Mittagsruhe von 12:00-14:00 Uhr ist einzuhalten.
Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.
Das Rauchen in der gesamten Pension ist generell und ausnahmslos aus Sicherheitsaspekten und Belästigung verboten! Im Aussenbereich gibt es Raucherinseln, welche genutzt werden können. Verstöße werden mit 100,- Euro geahntet und können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages führen.
Alkohol sollte nur in vernünftigen Masse konsumiert werden. Sollten durch Alkohol verursachte, störende Auffälligkeiten festgestellt werden, behält sich die Pensionsleitung angemessene Konsequenzen vor.
Es ist nicht gewünscht, dass der Gast an den Fernsehgeräten und an den Routern, sowie anderen technischen Geräten Umstellungen vornimmt und Einstellungen verändert.
Das erstellen von Fotos im gesamten Innenbereich des Gebäudes und Grundstückes der Camburger Strasse 3 in 99091 Erfurt ist ausdrücklich verboten. Im weiteren wird hiermit ausdrücklich untersagt, geschäftsschädigende Fotos im Internet zu veröffentlichen.
Verstöße werden sofort zur Anzeige gebracht. Sollte ein Punkt des hier aufgeführten nicht nach geltenden Recht der Hausordnung unterliegen, bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt. Sollte ein Gast Bilder erstellen und im Internet veröffentlichen wollen, so benötigt er die schriftliche Zustimmung des Inhabers.
Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung muss die Zimmerrückgabe (Check Out) bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies mitteilen, sofern die Pension dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
Die Pension-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Pension-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen.
Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Bei groben Verstößen obliegt es der Pensionsleitung dem Gast unverzüglich und fristlos zum verlassen der Pension aufzufordern.
Jens-Heiko Draber
und Ihr Pensionsteam
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ZAV Draber GmbH
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Tel.: 0361-373 2372
Mail: zavdraber@t-online.de
Geschäftsführer:
Jens-Heiko Draber
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Auf Grund unserer aktuellen Mitarbeiteranzahl von 50 bis 250 Mitarbeiter sind wir verpflichtet, das HinSchG ab/seit dem 17.12.2023 nach aktuellen Stand und Gesetzeslage im Unternehmen anzuwenden und umzusetzen.
Nachfolgend aufgeführter Link der IHK Erfurt hilft zum besseren Verständnis und als Hilfestellung für Hinweisgeber zur Umsetzung des HinSchG und bei der Umsetzung im Fall des Bedarfs generell:
https://www.ihk.de/erfurt/service/recht/aktuelles/whistleblowing-5742510
Für den Fall einer Anwendung als Hinweisgeber nach HinSchg nutzen Sie bitte unseren internen Meldekanal:
hinschg-draber@t-online.de
Hinweisgeber kann nach HinSchG nur ein bei uns aktuell beschäftigter Mitarbeiter oder in der Kündigung befindlicher Mitarbeiter sein.
Dieser Meldekanal wird täglich überprüft. Bei Hinweisen wird der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen über Eingang von unserer zu dem Zeitpunkt sachkundigen Person über den Eingang des Anliegens/ Anzeige in Kenntnis gesetzt. Innerhalb von 30 Tagen erfährt der Hinweisgeber von Maßnahmen, welche zur Abstellung, Umgestaltung oder dergleichen, des Anliegens/ Anzeige führen.
Externe Mitarbeiter unseres Unternehmens können die Meldekanäle der Kunden nutzen, in denen Ihr aktueller Einsatz stattfindet, sollte es Auffälligkeiten hinsichtlich HinSchG im Kundenunternehmen geben, der zu einem Bedarf des Meldekanals nach HinSchG führt. Hierzu bitten wir den Hinweiggeber per unseren Meldekanal hinschg-draber@t-online.de anzufragen, welche externen oder internen Meldekanäle es beim Kundenunternehmen gibt. Innerhalb von 7 Tagen nach Anfrage erhält der Hinweigebende entsprechende Info. Gern kann der Hinweisgeber sich auch direkt beim Kunden diese Infos persönlich einholen.
Bei weiteren Fragen zum Thema nutzen Sie bitte unseren Meldekanal hinschg-draber@t-online.de oder unsere ganznormale Mailadresse zavdraber@t-online.de (nicht anonym)
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Wir die ZAV Draber GmbH nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung, immer mit aktuellen Stand.
Sollten Sie im weiteren Punkte in der Sache auf Grund der umfangreiche dieser Thematik nicht finden, die Sie jedoch interessieren, sprechen Sie uns bitte an. Wir geben Ihnen hier sehr gern Auskunft.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Pensionsbetrieb ZAV Draber GmbH
1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern (nachfolgend Zimmer genannt) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Pensionsbetriebes der ZAV Draber GmbH Camburgerstrasse 3 in 99091 Erfurt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte, schriftlich festgehaltene Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast im Pensionsbetrieb und auf der Homepage der Pension im Internet einsehbar. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck abgestellt und der Schlüssel ausgehändigt werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es auch vor 14.00 Uhr bezogen werden. Die Anreise vor 12.00 Uhr und nach 18.00 Uhr muß in jedem Fall rechtzeitig vor Anreise mit dem Pensionsbetrieb abgesprochen werden. Das Zimmer steht dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Erfolgt eine Übergabe aus Gründen, die der Pensionsbetrieb nicht zu verantworten hat, nach 10.00 Uhr, werden 50% des Zimmerpreises, nach 18,00 Uhr 100 % berechnet. Weitergehender, aus der Nichträumung resultierender Schaden kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B. wenn dadurch die Neubelegung des Zimmers verhindert wird)
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind grundsätzlich untersagt und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pensionsbetriebes.
1.4 Die Zimmer dienen ausschließlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für eine Beherbergung auf bestimmte Zeit. Ist kein Enddatum/ Abreisedatum vereinbart, dann maximal für die Dauer von einem Monat.
1.5 Der Gast/Besteller erwirbt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmter Zimmer. Die Verteilung der Zimmer erfolgt durch den Geschäftsführer.
1.6. Bei Mitnahme von Haustieren sind im Vorfeld und bei Buchung Informationen abzugeben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer vom Gast/ Besteller telefonisch oder schriftlich reserviert und vom Pensionsbetrieb bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht mehr möglich ist.
2.2 Vertragspartner sind Vermieter und Gast. Handelt der Besteller im Auftrag oder für ihn angemeldete Gäste, so hat der Betsteller für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertag einzustehen. Dies gilt auch für sämtliche Schäden, welche evtl. durch den Gast grobfahrlässig entstehen. Der Besteller tritt in diesem Fall als Drittschuldner auf.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Gast/ Besteller ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Buchungen am Tag der Anreise, in bar zu zahlen. Eine Rechnungslegung und Überweisung muß gesondert abgesprochen werden und dessen Einverständnis obliegt der Pensionsleitung. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Der Pensionsbetrieb ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Pensionsbetrieb den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall durch Vermietung bleibt dem Pensionsbetrieb vorbehalten. Der Pensionsbetrieb kann das Zimmer unter Aufsicht räumen, sofern die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig und einseitig vom Gast verlängert wurde.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreisetermin 6 Monate und erhöht sich der vom Pensionsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Der Gast/Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Es gilt immer die aktuelle Mwst. Steigt diese Steuer, steigt auch der Übernachtungspreis.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
4.1 Der Gast/ Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Pensionsbetrieb hat Anspruch auf entsprechende Entschädigung. Eine Stornierung kann telefonisch erfolgen. Zur Sicherung von Interessen beider Parteien ist die schriftliche Stornierung zu favorisieren.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Tage vor dem Anreisetag möglich.
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird eine Gebühr in Höhe des vollen Preises pro Übernachtung bis zur Stornierung des Zimmers, höchstens für den Zeitraum der Reservierung erhoben.
Bei Beherbergung von gewerblichen Gästen hat der Gast/ Besteller ohne vereinbarten, festgelegten und verbindlichen Enddatum/ Abreisetag hat der Gast/Besteller 4 Tage vor Beendigung der Beherbergung selbst zu kündigen. Zur Sicherung von Interessen beider Parteien ist die schriftliche Kündigung zu favorisieren. Kündigt der Gast/ Besteller nicht, so gilt das Beherbergunsverhältnbis als fortlaufend und wird entsprechend behandelt und abgerechnet.
4.2 Rücktritt des Pensionsbetriebes
Der Pensionsbetrieb ist berechtigt, aus wichtigem Grund ( z.B. höhere Gewalt, oder andere vom Pensionsbetrieb zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen) vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde.
4.3 Der Pensionsbetrieb hat den Gast/Besteller von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich auf dem mit dem Kunden praktizieren Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
5. Haftung / Mängelanzeige
5.1 Der Gast/ Besteller haftet gegenüber dem Pensionsbetrieb für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
5.2 Der Pensionsbetrieb haftet gegenüber dem Gast/Besteller nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Pensionsbetrieb bemüht sich in diesem Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
5.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Zimmertressore.
5.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Pensionsbetriebes auftreten, wird der Pensionsbetrieb bei Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5.5 Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Pensionsbetriebes. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5.6 Der Pensionsbetrieb haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände nach der Zimmerübergabe bei Abreise. Der Pensionsbetrieb hält zurückgelassene Gegenstände für 14 Tage bereit, danach werden sie entsorgt. Die gewünschte Zustellung der Gegenstände geht zu Lasten den Gastes.
6. Schlussbestimmungen
Der Gast/ Besteller hat mit Bestellung und Nutzung die AGB und die Hausordnung zur Kenntnis genommen und erkennt diese im vollen Umfang an.
6.1 Gerichtsstand ist Erfurt.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt das, was nachvollziehbar vereinbart worden wäre. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfurt, den 01.03.2022
Geschäftsführer
Jens-Heiko Draber
Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme:
Wir bitten Sie, ihre gesamten persönlichen Sachen in ihrem Zimmer unterzubringen. Bitte keine Schuhe im Flur stehen lassen. Für Lebensmittel finden Sie in der Küche geeignete Möglichkeiten.
Aus Sicherheitsaspekten sind sämtliche Ausgangstüren des Objektes immer verschlossen zu halten.
In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen elektrische Rasierapparate bzw. Laptop zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten usw. Das kochen und lagern von Lebensmitteln in den Zimmern ist strengstens verboten.
In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist das Recht jedes Gastes und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an pensionsfremde Personen übergeben werden. Wir haben im Objekt eine preisintensive Schließanlage. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Kosten hierfür an den verursachenden Gast weitergereicht.
Das Halten und Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Aufenthaltsräume, Küche, Speiseraum und so weiter sind nach Benutzung bitte unverzüglich zu reinigen. Geschirr und Töpfe dürfen nicht verschmutzt stehen gelassen werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich, damit alle Mieter jeder Zeit die Aufenthaltsräume in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden! Die zur Verfügung gestellten Abfalleimer sind unteranderem auch vom Gast zu entleeren, da nicht ständig eine Reinigungskraft vor Ort ist und unangenehme Gerüche vermieden werden sollten. Bitte betreiben Sie Mülltrennung. Unsere Umwelt hat es nötig.
Die Wäsche der Gäste darf weder in den Bädern gewaschen werden, noch darf nasse Kleidung über den Heizkörpern oder anderen Wohnmöbeln getrocknet werden. Die Waschmaschine und den Trockner kann der Gast kostenlos nutzen.
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigung und für verloren gegangene Schlüssel wird eine Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
Die Mittagsruhe von 12:00-14:00 Uhr ist einzuhalten.
Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.
Das Rauchen in der gesamten Pension ist generell und ausnahmslos aus Sicherheitsaspekten und Belästigung verboten! Im Aussenbereich gibt es Raucherinseln, welche genutzt werden können. Verstöße werden mit 100,- Euro geahntet und können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages führen.
Alkohol sollte nur in vernünftigen Masse konsumiert werden. Sollten durch Alkohol verursachte, störende Auffälligkeiten festgestellt werden, behält sich die Pensionsleitung angemessene Konsequenzen vor.
Es ist nicht gewünscht, dass der Gast an den Fernsehgeräten und an den Routern, sowie anderen technischen Geräten Umstellungen vornimmt und Einstellungen verändert.
Das erstellen von Fotos im gesamten Innenbereich des Gebäudes und Grundstückes der Camburger Strasse 3 in 99091 Erfurt ist ausdrücklich verboten. Im weiteren wird hiermit ausdrücklich untersagt, geschäftsschädigende Fotos im Internet zu veröffentlichen.
Verstöße werden sofort zur Anzeige gebracht. Sollte ein Punkt des hier aufgeführten nicht nach geltenden Recht der Hausordnung unterliegen, bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt. Sollte ein Gast Bilder erstellen und im Internet veröffentlichen wollen, so benötigt er die schriftliche Zustimmung des Inhabers.
Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung muss die Zimmerrückgabe (Check Out) bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies mitteilen, sofern die Pension dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
Die Pension-Leitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Pension-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen.
Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Bei groben Verstößen obliegt es der Pensionsleitung dem Gast unverzüglich und fristlos zum verlassen der Pension aufzufordern.
Jens-Heiko Draber
und Ihr Pensionsteam
Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG
Auf Grund unserer aktuellen Mitarbeiteranzahl von 50 bis 250 Mitarbeiter sind wir verpflichtet, das HinSchG ab/seit dem 17.12.2023 nach aktuellen Stand und Gesetzeslage im Unternehmen anzuwenden und umzusetzen.
Nachfolgend aufgeführter Link der IHK Erfurt hilft zum besseren Verständnis und als Hilfestellung für Hinweisgeber zur Umsetzung des HinSchG und bei der Umsetzung im Fall des Bedarfs generell:
https://www.ihk.de/erfurt/service/recht/aktuelles/whistleblowing-5742510
Für den Fall einer Anwendung als Hinweisgeber nach HinSchg nutzen Sie bitte unseren internen Meldekanal:
hinschg-draber@t-online.de
Hinweisgeber kann nach HinSchG nur ein bei uns aktuell beschäftigter Mitarbeiter oder in der Kündigung befindlicher Mitarbeiter sein.
Dieser Meldekanal wird täglich überprüft. Bei Hinweisen wird der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen über Eingang von unserer zu dem Zeitpunkt sachkundigen Person über den Eingang des Anliegens/ Anzeige in Kenntnis gesetzt. Innerhalb von 30 Tagen erfährt der Hinweisgeber von Maßnahmen, welche zur Abstellung, Umgestaltung oder dergleichen, des Anliegens/ Anzeige führen.
Externe Mitarbeiter unseres Unternehmens können die Meldekanäle der Kunden nutzen, in denen Ihr aktueller Einsatz stattfindet, sollte es Auffälligkeiten hinsichlich HinSchG im Kundenunternehmen geben, der zu einem Bedarf des Meldekanals nach HinSchG führt. Hierzu bitten wir den Hinweiggeber per unseren Meldekanal hinschg-draber@t-online.de anzufragen, welche externen oder internen Meldekanäle es beim Kundenunternehmen gibt. Innerhalb von 7 Tagen nach Anfrage erhält der Hinweigebende entsprechende Info. Gern kann der Hinweisgeber sich auch direkt beim Kunden diese Infos persönlich einholen.
Bei weiteren Fragen zum Thema nutzen Sie bitte unseren Meldekanal hinschg-draber@t-online.de oder unsere ganznormale Mailadresse zavdraber@t-online.de (nicht anonym)